Reisebedingungen

Lieber Gast, die Firma Adria-Pur Reisevermittlung - Renate Gogalla, ist ein reiner Vermittler von Reisen, im folgenden „Vermittler – Adria-Pur – oder Adria-Pur Reisevermittlung“ genannt; beziehen wir uns juristisch auf eine Vermittlerrolle, zwischen Ihnen und dem Eigentümer einer Unterkunft. Die Vertragsbedingungen werden mit Ihnen als „Gast“ benannt in unseren Vermittlungsbedingungen getroffen. Wir möchten, dass Sie einen verdienten erholsamen Urlaub machen können. Deshalb ist es notwendig vorher alle Vertraglichen Vermittlungsbedingungen die zwischen Ihnen als Gast und uns als Vermittler getätigt wird in Ruhe zu studieren.

Bitte lesen Sie die Vermittlungsbedingungen AGB sorgfältig durch.

1. Stellung

1.1 Adria Pur wird grundsätzlich in der Eigenschaft als Vermittler von Unterkünften – Destinationen, im Rahmen einer Geschäftsbesorgung tätig. Die Besorgung erstreckt sich auf die Vermittlung eines Mietvertrages zwischen dem Gast und dem Eigentümer der Unterkunft – Destination.
1.2. Die Rechte und Pflichten des Gastes und Adria-Pur aus diesem Vermittlungsvertrag ergeben sich aus den vertraglich getroffenen Vereinbarungen, Hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften de $$ 651. 675, 631 ff. BGB.
1.3. Die Rechte und Pflichten des Gastes gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesen getroffenen Vereinbarungen, insbesondere soweit wirksam vereinbart und vorhanden dessen Reise- und Geschäftsbedingungen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der ausschließlich für die Beschreibung geltenden Bestimmungen. Weitergehende Haftung, insbesondere über Zustand, Umgebung und Gefahren sind ausgeschlossen.

2. Anmeldung - Buchung

2.1. Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich per Telefon, per Telefax oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Gast dem Vermittler den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Internetseite, aller ergänzenden Angaben zum Objekt und zum Ort, und dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich zwischen dem Gast und dem Eigentümer der Unterkunft an.
2.2. Der Vermittlungs- Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungs- Bestätigung zustande, welche Adria-Pur als Vertreter des Eigentümers der Unterkunft- Destination dem Gast stellt.
2.3. Der Anmeldende Reisegast haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Vermittlungs- Vertrag, sofern er die Reiseteilnehmer schriftlich oder telefonisch gemeldet hat.

3. Anzahlung – Restzahlung - Zahlungsvereinbarung

Adria Pur ist als Vermittler des Eigentümers der Unterkunft – Destination, gegenüber dem Gast „Inkasso“ berechtigt. Eine Bescheinigung darüber liegt dem Vermittler seitens des Eigentümers vor.
3.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) jedoch nicht früher, ist eine Anzahlung von mindestens 20% des Gesamtpreises, was je nach Unterkunft unterschiedlich sein kann, was aber im Einzelnen aus der Buchungsbestätigung hervorgeht, fällig und innerhalb von spätestens 14 Tagen oder wie sich aus der Buchungsbestätigung/Rechnung zu ersehen ist auch früher, an Adria-Pur als Vermittler der Unterkunft zu bezahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet und als Restzahlung ausgewiesen. Sie ist auf das Konto des Vermittlers, was auf der Rechnung angeben ist einzuzahlen. In jedem Falle liegt für die Anzahlung, als Sicherheit für den Eigentümer - Destination, eine Inkasso Ermächtigung vor. Das Widerrufsrecht des Gastes erlischt mit der schriftlichen (per Email oder Fax) oder der mündlichen (per Telefon) Aufforderung eine Buchung für eine bestimmte Destination, durch den Vermittler Adria Pur durchführen zu lassen.
3.2 Die Restzahlung ist, da Adria Pur im Auftrage des Eigentümers der Unterkunft, insoweit Inkasso berechtigt ist, sofern dem Reisevermittler, seitens des Eigentümers der Destination ein schriftliche Genehmigung vorliegt, unaufgefordert, spätestens 28 Tage vor Reisebeginn auf das Konto das auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angegeben wurde, an den Eigentümer der Unterkunft direkt zu überweisen, und oder an Adria Pur als Reisevermittler oder in Bar vor Ort zu entrichten. Weiteres entnehmen Sie aus der Buchungsvereinbarung.
3.3. Verspätete Anzahlungen und Restzahlungen. Auf jeder Buchungsbestätigung/Rechnung des Reisevermittlers Adria Pur sind die genauen Daten ersichtlich bis wann spätestens die An- bzw. Restzahlung zu leisten ist. Kommt es zur Verzögerung so ermahnt Adria Pur als Reisevermittler den Gast zweimal die Zahlung unverzüglich vorzunehmen. Verspätet sich die An- bzw. Restzahlung um mehr als 14 Tage so kann der Reisevermittler Adria Pur die Reise stornieren. Die daraus sich ergebenden Kosten hat der Gast zu tragen. In diesem Falle gelten die Stornogebühren der Buchungsvereinbarung zwischen dem Gast und dem Eigentümer der Unterkunft wir unter § 4 beschrieben Punkt 4.2. und 4.5.

4. Leistungen, Nebenabreden

4.1 Eine Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Objektbeschreibung im Internet, unter Maßgabe sämtlicher darin erhaltenen Hinweise, insbesondere Buchungsinformationen.
4.2 Orts- und Objektprospekte, die nicht von Adria-Pur Reisevermittlung herausgegeben werden, sind auch für Adria-Pur Reisevermittlung nicht verbindlich.
4.3 Sonderwünsche und Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von uns im Auftrage des Eigentümers schriftlich bestätigt worden sind. Adria-Pur Reisevermittlung nimmt diese aber als Wunsch entgegen und leitet diese dem Eigentümer der Unterkunft weiter. Rechtlich verpflichtender Vertragsinhalt werden Sonderwünsche nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung von Adria-Pur Reisevermittlung.
4.4. Bei denen von Adria-Pur angebotenen Unterkünften – Destinationen, handelt es sich in keinem Falle um Pauschalreisen oder Pauschalangebote. Es sind lediglich Einzel Leistungen die im Namen des Eigentümers der Unterkunft angeboten werden. Die geschuldete vertragliche Leistung von Adria-Pur Reisevermittlung besteht in der Überlassung der gebuchten Unterkunft – Destination, in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung ergibt, nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen auf der entsprechenden Website, bzw. der Objektbeschreibung eventuell ergänzender Hinweise und Vereinbarungen.
4.5. Das Onlineangebot: Das gesamte Angebot wird frei bleibend ohne jegliche rechtliche Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs angeboten. Adria Pur behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Alle Angaben beruhen ausschließlich auf die Abgabe der einzelnen Inhaber der jeweiligen Unterkunft: Für fehlende oder nicht vollständige Angaben ist der Vermittler Adria Pur nicht verantwortlich zu machen.
4.6. Adria Pur versendet alle Unterlagen, wie Rechnungen, Buchungsbestätigungen und Reiseunterlagen grundsätzlich elektronisch also per Email. Auf Wunsch können Kunden Ihre Reiseunterlagen auch per Post, gegen einen Unkostenbeitrag von 10.-€ (die im Voraus zu überweisen sind), erhalten.

5. Rücktritt/Storno/Umbuchung vom Vertrag durch den Gast

5.1 Der Gast kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. In eigenem Interesse des Gastes und aus Beweissicherungsgründen empfiehlt Ihnen Adria-Pur Reisevermittlung dringend, diesen Rücktritt uns gegenüber schriftlich zu erklären.
5.2 Für den Fall Ihres Rücktritts, der Stornierung, der Umbuchung oder Veränderung der abgegeben Buchungsbestätigung vor Urlaubsantritt erhebt Adria-Pur eine Bearbeitungsgebühr von 25 €. Ausgenommen sind Fehler die nachweislich von Adria-Pur gemacht worden sind.
5.3. Im Falle des Rücktritt gelten die Stornogebühren der Buchungsvereinbarung zwischen dem Gast und dem Eigentümer der Unterkunft wir unter § 4 beschrieben Punkt 4.2. und 4.5.

6. Widerrufsrecht

6.1. Widerrufsrecht nach dem Fernabgabegesetz. Mit Abschluss der Buchung vom Gast und der Buchungsbestätigung vom Vermittler steht Ihnen als Gast nach dem Fernabgabegesetz KEIN Widerspruchsrecht zu. Es besteht somit keine Frist für das Widerrufsrecht, nur dass wir Sie darüber als Vermittler informieren müssen und damit unsere Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB und die Pflichten nach § 312 e BGB mit der Bekanntgabe in den Vermittlungsbedingungen "AGB" erfüllt haben. Das Gesetz sieht vor, dass der Käufer kein Widerrufsrecht bei Buchungen von Reiseleistungen hat.

Krefeld, den 14.07.2006

Adria-Pur Reisevermittlung
Renate Gogalla
Blumentalstr. 45
47798 Krefeld
Telefon: 02151 - 326 52 14
Telefax: 02151 - 325 62 44
Email: info@adria-pur.de
Website: http://www.adria-pur.de/
Steuer ID Nr. DE 241373695
Finanzamt Krefeld Steuer Nummer 117/5114/1576

Zusätzliche Buchungsvereinbarung – zwischen dem Gast und dem Eigentümer der Unterkunft Bitte lesen Sie die Buchungsvereinbarung sorgfältig durch. Lieber Gast, die Firma Adria-Pur Reisevermittlung - Renate Gogalla, ist ein reiner Vermittler von Reisen, im folgenden „Vermittler – Adria-Pur – oder Adria-Pur Reisevermittlung“ genannt, beziehen wir uns juristisch auf eine Vermittlerrolle, zwischen Ihnen als Gast und dem Eigentümer einer Unterkunft. Die Vertragsbedingungen werden mit der Buchungsvereinbarung zwischen Ihnen als „Gast“ und dem „Eigentümer der Unterkunft“ vereinbart. Wir möchten, dass Sie einen verdienten erholsamen Urlaub machen können. Deshalb ist es notwendig, dass Sie die Vertragliche Buchungsvereinbarungen die Sie mit der Buchung tätigen werden, in Ruhe zu studieren.

1. Stellung

1.1 Die Buchungsvereinbarung kommt ausschließlich zwischen Ihnen als Gast und dem Eigentümer der Unterkunft zustande. Adria Pur übernimmt nur die Vermittlung zwischen dem Eigentümer der Unterkunft und dem Gast.
1.2 Das Onlineangebot: Adria Pur behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Alle Angaben beruhen ausschließlich auf die Abgabe der einzelnen Inhaber der jeweiligen Unterkunft: Für fehlende oder nicht vollständige Angaben ist der Vermittler Adria Pur nicht verantwortlich zu machen.

2. Anmeldung - Buchung

2.1. Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich per Telefon, per Telefax oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Gast dem Vermittler den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Internetseite, aller ergänzenden Angaben zum Objekt und zum Ort und dem Eigentümer der Unterkunft an.
2.2. Der Vermittlungs- Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungs- Bestätigung zustande, welche Adria-Pur als Vertreter des Eigentümers der Unterkunft- Destination dem Gast stellt.
2.3. Die Buchungsvereinbarung zwischen dem Gast und dem Eigentümer der Unterkunft ist Bestandteil des Vertrages.

3. Anzahlung - Restzahlung - Zahlungsvereinbarung

3.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) jedoch nicht früher, ist eine Anzahlung von mindestens 20% des Gesamtpreises, was je nach Unterkunft unterschiedlich sein kann, was aber im Einzelnen aus der Buchungsbestätigung hervorgeht, fällig und innerhalb von 14 Tagen an Adria-Pur zu bezahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Sie ist auf das Konto des Vermittlers, was auf der Rechnung angeben ist einzuzahlen.
3.2 Falls zwischen Zugang der Buchungsbestätigung und dem Belegungs­beginn weniger als 6 Wochen liegen, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis zu bezahlen.
3.3 Geht die Anzahlung bei uns nicht innerhalb dieser Frist ein, sind wir be­rechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 25.- € zu erheben und dem Gast in Rechnung zu stellen.
3.4 Die Restzahlung ist, unaufgefordert, spätestens 28 Tage vor Reisebeginn auf das Konto des Eigentümers der Unterkunft oder wenn auf das Konto des Vermittlers, welches auf der Rechnung angegeben wurde, zu überweisen. Eventuelle Bankspesen gehen zu Lasten des Eigentümers der Unterkunft. Nach Erhalt der Restzahlung, erhalten Sie namens des Eigentümers über den Vermittler Ihre Reiseunterlagen. Diese bestehen aus dem Voucher und aus der Wegbeschreibung mit der kompletten Anschrift und Telefon Nummer vom Eigentümer der Unterkunft.
3.5. Ist die Restzahlung vor Ort, bei dem Eigentümer der Unterkunft zu tätigen, so erhält der Gast seine Reiseunterlagen, namens des Eigentümers oder des Vermittlers der Unterkunft 14 Tage vor Anreise.
3.6. Geht die Restzahlung bei dem Eigentümer oder beim Vermittler der Unterkunft nicht innerhalb der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ausgewiesenenFrist ein, ist der Eigentümer oder der Vermittler der Unterkunft berechtigt, ohne Mahnung vom Vertrage zurückzutreten und dem Gast pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß § 4 zu be­rechnen.
3.7. Die Zahlungsbedingungen (Anzahlung und Restzahlung) sind auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen und bindend.

4. Kosten/Gebühren - Rücktritt/Storno/Umbuchung vom Vertrag durch den Gast

4.1 Der Gast kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. In eigenem Interesse des Gastes und aus Beweissicherungsgründen empfiehlt Ihnen Adria-Pur Reisevermittlung dringend, diesen Rücktritt/Storno, Adria Pur gegenüber schriftlich zu erklären.
4.2 Für den Fall Ihres Rücktritts, der Stornierung, der Umbuchung oder Veränderung der abgegeben Buchungsbestätigung vor Urlaubsantritt erhebt Adria-Pur eine Bearbeitungsgebühr von 25 €. Unabhängig von den eventuell anfallenden Stornogebühren.
4.3. Adria-Pur Reisevermittlung empfiehlt dem Gast eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die bei einer Buchung innerhalb von 21 Tagen beginnend ab dem Rechnungsdatum abgeschlossen werden kann. Bei Adria Pur als Reisevermittler selber können Sie keine Reiserücktrittsversicherung abschließen.
4.4. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen mit der Maßgabe, dass es Ihnen als Gast unbenommen bleibt, dem Eigentümer der Unterkunft nachzuweisen, dass dem Eigentümer der Unterkunft keine oder geringere als die geltend gemachten Reiserücktrittsgebühren angefallen sind. 4.4. Der Gast hat das Recht im Rahmen der gesetzlichen Regelung § 64 51 b BGB Ersatzteilnehmer zu stellen.
4.5. Im Falle des Rücktritts vom Gast, kann der Eigentümer der Unterkunft, Rücktrittsgebühren wie folgt verlangen. a) Bei einem Rücktritt bis zum 60. Tag vor Belegungsbeginn 20% des Reisepreises b) Bei einem Rücktritt vom 59. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 40% des Reisepreises c) Bei einem Rücktritt vom 29. bis zum 20. Tag vor Belegungsbeginn 70% des Reisepreises d) *Bei einem Rücktritt vom 19. bis zum Belegungsbe­ginn oder nicht Antritt der Reise 90% des Reisepreises. * Für Unterkünfte ohne Verpflegung 100% Stronogebühr
4.6. Bei Nichtanreise ohne ausdrückliche schriftliche Rücktrittserklärung bleibt der Gast zur vollen Bezahlung verpflichtet.

5. Rücktritt durch den Eigentümer der Unterkunft

5.1. Der Eigentümer der Unterkunft, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein Gast die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung des Eigentümers nachhaltig stört, oder wenn ein Gast sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere soweit, das trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine Überbelegung fortgesetzt wird, oder trotz Abmahnung gegen Hausordnungen verstoßen, der Hausfrieden erheblich gestört wird, oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt erheblich beschädigt wird.
5.2. Kündigt der Eigentümer der Unterkunft den Vertrag, in diesen Fällen, so behält sich der Eigentümer der Unterkunft vor, den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Eigentümer der Unterkunft muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

6.1. Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen infolge verspäteter Ankunft, vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Eigentümer der Unterkunft zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Gastes auf anteilige Rückerstattung.

7. Pflichten des Gastes

7.1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Eigentümer der Unterkunft berechtigt, unbeschadet einer Aufkündigung des Vertrages berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und oder die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
7.2. Die Gäste sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln, und dem Eigentümer der Unterkunft alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich d.h unverzüglich zu melden.
7.3. Die Gäste sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Der Eigentümer der Unterkunft weist ausdrücklich darauf hin, das der Gast nach dem Vertragsverhältnis verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich dem Eigentümer der Unterkunft, anzuzeigen sind und Abhilfe zu verlangen ist. Der Gast riskiert sonst den Verlust etwaiger Ansprüche gegen den Eigentümer der Unterkunft. Wird diese Mängelrüge beim Eigentümer der Unterkunft unterlassen, besteht grundsätzlich kein Anspruch.
7.4. Schäden die vom Gast verursacht wurden, sind von diesem an Ort und Stelle zu begleichen. Die Rechnung die er dafür vom Eigentümer der Unterkunft erhält, ist bei der Haftpflichtversicherung des Gastes einzureichen.
7.5. Haustiere dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung (Buchungsbestätigung) mitgenommen werden.
7.6. Die Objekte können ab 14.00 Uhr spätestens jedoch bis 20.00 Uhr, soweit nichts anderes aus den Reiseunterlagen hervorgeht, bezogen werden. Ist bei der Anreise eine Verspätung der Anreisezeit zu erwarten, hat der Gast den Eigentümer zu informieren. Übernachtungskosten aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten. Die Unterkunft ist am Abreistag bis spätestens 10 Uhr zu räumen.

8. Allgemeine Hinweise

8.1. Der Eigentümer der Unterkunft weist darauf hin, dass die Bauweise in Südeuropa aufgrund der klimatischen Verhältnisse leichter ist als in Deutschland, Österreich oder Schweiz. Hierdurch und durch das Verhalten anderer Gäste können naturgemäß Geräuschbelästigungen in Ihren Unterkünften auftreten, ebenso technische Defekte technischer Einrichtungen wie Lift, Warmwasser- Stromversorgung etc.
8.2. Musik- und Tanzveranstaltungen im Freien dauern in der Regel bis Mitternacht, jedoch muss auch nach Ende dieser Veranstaltung mit Lärmverursachung durch zurückbleibende Gäste, Aufräumarbeiten, wegfahrende Autos und Mopeds etc. gerechnet werden..
8.3. Alle Angaben vom Eigentümer der Unterkunft werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht und entsprechen dem derzeitigen Stand.
8.4. Der Eigentümer der Unterkunft kann für bestimmte Objekte – Kautionen verlangen – die dem Eigentümer der Unterkunft, bei Ankunft zur Sicherung eventueller Schäden, zu hinterlegen sind. Welche Objekte dies sind und in welcher Höhe in Kaution hinterlegt werden muss geht aus der Buchungsbestätigung hervor.

9. Obliegenheiten und Kündigung des Gastes, Ausschlussfrist.

9.1. Für den Fall des Vorliegens eines erheblichen Mangels, für den der Eigentümer der Unterkunft vertraglich ein zustehen hat, sind die Gäste berechtigt den Vertrag nach Maßgabe von § 651 e BGB zu kündigen. Diese Kündigung setzt im Regelfall neben der Mängelanzeige mit Abhilfeverlangen eine Fristsetzung voraus, es sei denn, eine Fristsetzung ist nach der Vorschrift des § 651 e Abs. 2 Satz 2 BGB entbehrlich. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung aus § 651 d Abs. 2 BGB ist der Gast verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich vor Ort dem Eigentümer der Unterkunft anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über Name, Anschrift und Rufnummer des Eigentümers wird jeder Gast mit der Buchungsbestätigung informiert die der Gast mit den Reiseunterlagen erhält. Ist der Eigentümer nicht erreichbar oder erfolgt durch diesen keine Abhilfe, ist der Gast verpflichtet, den Mangel unverzüglich Adria-Pur als Vermittler an deren Geschäftssitz in Deutschland anzuzeigen: Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die ihm obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
9.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
9.3. Im Falle einer Reklamation, hat der Gast den Vermieter wie unter § 9.1. unverzüglich zu informieren. Kann der Vermieter den Mangel nicht in angegebner Zeit zufrieden stellend beheben, so hat der Gast darüber Adria Pur telefonisch sofort zu informieren. Der Gast hat sich diesen Reisemangel schriftlich vom Vermieter und Angabe von Zeit, Ort und Ursache bestätigen zu lassen. Eine Reklamation die zur Folge eine Reisepreisminderung seitens des Gastes erfolgt, kann nur unter dieser Voraussetzung bearbeitet werden. Ansonsten erlischt jegliches Recht einer Reklamation gegenüber Adria Pur.
9.4. Liegt eine schriftliche Reklamation vor und kann der Vermieter diese nicht sofort beheben, so versucht Adria Pur zusammen mit dem Gast und der schriftlichen Beanstandung des Mangels eine Preisminderung beim Vermieter zu erwirken.

Krefeld, den 14.07.2005

Adria-Pur Reisevermittlung
Renate Gogalla
Blumentalstr. 45
47798 Krefeld
Telefon: 02151 - 326 52 14
Telefax: 02151 - 325 62 44
Email: info@adria-pur.de
Website: www.adria-pur.de
Steuer ID Nr. DE 241373695
Fianzamt Krefeld Steuer Nummer 117/5114/1576